Seit dem 13.09.2007 gilt auch in Teilen der Hegegemeinschaften Roding und Zell die Allgemeinverfügung des LRA Cham bezüglich der Geflügelpest. Da in diesem Fall der Ausbruch des Erregers [[H5N1]] in einem Betrieb (und nicht in freier Wildbahn) statt fand, haben diese Auflagen nach Aussage des Veterinäramtes in Cham für die Jagd keine Auswirkung. Es ist nur zu beachten, dass Wildbret von erlegten Federwild nicht in eine Geflügelhaltung (Geflügelzucht, Hofhaltung, usw. aber auch Volierern) eingebracht werden darf.
Wie in der Septemberausgabe der „Jagd in Bayern“ angekündigt sollen die Jäger beim Monitoring mithelfen, um den Erreger der Vogelgrippe weiter zu erforschen. Heuer sollen drei Tupferproben pro erlegtem Federwild genommen werden (je ein Rachen- und Kloakentupfer für den H5N1-Erreger und ein weiterer Kloakentupfer für Chlamydia).
In diesem Zusammenhang hat Herr Dr. Wiesenreiter vom Veterinäramt in Cham uns folgendes Angebot gemacht: Wer bei der Entenjagd mit einer größeren Strecke rechnet, soll sich einige Tage vor der Jagd mit Dr. Wiesenreiter (09971 78225) in Verbindung setzen. Ein Mitarbeiter des Veterinäramtes wird dann die Tupfer- und ggf. auch Organproben selbst bei Jagdende von den einzelnen Stücken entnehmen. Auf diese Weise entstehen dem Jäger keinerlei Kosten. Weiterhin bittet Dr. Wiesenreiter, dass verendet aufgefundenes Federwild dem Veterinäramt zur Untersuchung überstellt wird.
Weitere Informationen im Interent:
Interessantes über den H5N1- Erreger (Vogelgrippe) in der Wikipedia
Federwildmonitoring durch die Jäger in Bayern