Achtung: Info zum Sprengstoffgesetz

Wichtige Information für alle Vorderladerschützen und Wiederlader:
Ab dem 5. April 2015 dürfen nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Explosifstoffe (nach den Richtlinien 93/15 EWG), zumindest bis zur Novelierung des Sprengstoffgesetzes Ende 2015, nicht mehr verwendet werden.

Bitte lesen Sie dazu den Bericht des Deutschen Schützenbundes.

Kontrolle der Aufbewahrung

... wenn der Schutzmann zweimal klingelt

Seit den Geschehnissen in Winnenden am 11. März 2009 ist die Diskussion um eine Verschärfung des Waffengesetzes erneut entflammt. Jetzt und vor den Wahlen ist die Aussage in der Politik, dass es besser ist das bereits vorhandene Gesetz besser durchzusetzen.