Achtung: Info zum Sprengstoffgesetz

Wichtige Information für alle Vorderladerschützen und Wiederlader:
Ab dem 5. April 2015 dürfen nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Explosifstoffe (nach den Richtlinien 93/15 EWG), zumindest bis zur Novelierung des Sprengstoffgesetzes Ende 2015, nicht mehr verwendet werden.

Bitte lesen Sie dazu den Bericht des Deutschen Schützenbundes.

Beispieletikett